Pflegebedürftige Personen mit einem Pflegegrad 2 - 5, sind bei Bezug von Pflegegeld Ihrer jeweiligen Pflegekasse gegenüber verpflichtet, 2x pro Halbjahr einen Beratungsbesuch nach §37,3 SGB XI nachzuweisen.
Das Beratungsgespräch ist für Sie kostenfrei. Sie können dies unkompliziert in Ihrer häuslichen Umgebung durch einen regionalen Pflegedienst Ihrer Wahl durchführen lassen. Jede 2. Beratung ist auch über Videochat möglich.
Der Beratungsbesuch dient dazu, gemeinsam mit Ihnen Ihre Versorgungssituation zu analysieren und entsprechende Lösungsmöglichkeiten für den Alltag zu besprechen, damit Sie solange wie möglich zu Hause wohnen können.
Bei Interesse an einen Beratungsbesuch können Sie gerne mit mir Kontakt aufnehmen. Beratungstermin jetzt Anfragen →
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